Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1 Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.2 Diese AGB sind auch ohne ausdrückliche Bezugnahme Bestandteil sämtlicher Vertragsbedingungen. Kommt es zu einem Vertragsabschluß, gelten sie zugleich für sämtliche zukünftige Verträge der Parteien als vereinbart, ohne das bei späteren Vertragsabschlüssen von FARK Trade Company Verweisungen auf die AGB erforderlich wären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch FARK Trade Company bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

§2 Vertragsgegenstand / Kьndigung

2.1 Inhalt des Vertrages sind bei Einzelaufträgen einzig und allein die in dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich von FARK Trade Company schriftlich bestätigt wurde

2.2 Schaltaufträge wie z.B. Anzeigen, Hörfunk-, Kino- oder TV-Einschaltungen sind innerhalb eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Die darauf entfallenden Mengenrabatte werden nach Tarifen der Verlage und Sendeanstalten vergütet. Rabattbelastungen, die seitens der Verlage und Sendeanstalten aufgrund nicht erfüllter Abschlüsse erhoben werden, hat der Auftraggeber in voller Höhe zu tragen. Sie haben nichts mit der Leistung der Agentur FARK Trade Company zu tun. Gebuchte Anzeigen, Hörfunk-, Kino- oder TV-Volumen sind verbindliche Aufträge. Kündigt der Auftraggeber, ist an FARK Trade Company die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaiger ersparte Aufwendungen zu zahlen. Die Kündigung muss schriftlich mindestens 4 Wochen vor der ersten Ausstrahlung bei AV-Medien 8 Wochen vor der ersten Ausstrahlung bzw. Drucklegung der jeweiligen Anzeigen bei FARK Trade Company vorliegen. Spätere Kündigungen sind nicht möglich. Verträge für Schaltungen laufen - schon allein wegen der zu vergüteten Mengenrabatte - 1 Jahr, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.3 Wünscht der Auftraggeber Schaltverträge zu lösen, so ist mit eingeschriebenen Brief mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Schaltvertrages zu kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.

2.4 Einzelaufträge, die nicht mit der Einschaltung in Medien zu tun haben, sind verbindlich. Erfolgt eine Kündigung durch den Auftraggeber, rechnet FARK Trade Company den vereinbarten Preis ab.

2.5 Umbuchungen müssen 7 Werktage vor dem Schaltungstermin schriftlich der FARK Trade Company bekannt gemacht werden. Sollte dies seitens der Verlage und Sendeanstalten nicht möglich sein, besteht kein Anspruch darauf.

2.6 Da redaktionelle Veröffentlichungen nicht im Einflussbereich der FARK Trade Company liegen (freie deutsche Presse), handelt es sich bei allen PR-Verträgen um Dienstverträge. Auch haftet FARK Trade Company nicht für redaktionelle Veränderungen, die Redakteure an von FARK Trade Company gelieferten Presseinformationen vornehmen, eine Veröffentlichungsgarantie gibt es nicht.

§3 Haftung

3.1 Die Haftung von FARK Trade Company einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.2 Insbesondere bei Mediaschaltungen werden die verbindlichen Entwürfe TV- oder HF-Spots dem Auftraggeber als Beleg zur Verfügung gestellt. Aufgrund der kurzfristigen Abgabefristen bei Verlagen und Sendeanstalten setzt FARK Trade Company jeweils eine Frist zur Kontrolle. Sollte bis dahin keine gegenteilige Information schriftlich bei FARK Trade Company eingegangen sein, gilt die Vorlage (der Spot) als abgenommen. FARK Trade Company kann dann so schalten.

3.3 Gesprächsprotokolle, die FARK Trade Company schriftlich einreicht, sind Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung und sind verbindlich. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch, gelten sie als verbindlich.

3.4 Die FARK Trade Company haftet nicht für wettbewerbsrechtliche oder andere Verstöße gegen geltendes Recht. FARK Trade Company haftet insbesondere nicht für die Verletzung von Namens-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Rechten Dritter. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, vor der Veröffentlichung der Werbemaßnahme dieser auf die vorgenannten oder sonstigen Rechte Dritter zu überprüfen. Dem Auftraggeber ist freigestellt, über die FARK Trade Company oder selbst einen generellen Anwaltsvertrag zu schließen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

3.5 FARK Trade Company haftet nicht für Verstöße des Auftraggebers gegen allg. genehmigungspflichtige Anlagen (z.B. Leuchtwerbung) und veröffentliche Vorschriften, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

3.6 Die angegebenen Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall die Lieferfrist vom Auftraggeber ausdrücklich als Vertragsbedingung angegeben ist. Schadenersatzansprüche und Verzugsstrafen für verzögerte Lieferungen sind vertraglich ausgeschlossen. 

3.7 Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen FARK Trade Company auch bindend zugesagte Lieferfristen um die Dauer der Verhinderung zu verschieben oder gar vom Auftrag einseitig zurückzutreten. Eine von FARK Trade Company unverschuldete Verzögerung in der Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn FARK Trade Company einen Tag vor Fristablauf dem Auftraggeber mitteilt, dass FARK Trade Company oder der Lieferant versandbereit ist.

3.8 Geringe Abweichungen in Farbe und Form, insbesondere bei unterschiedlichen Druck- oder Herstellungsverfahren und unterschiedlichen Lieferbetriebe, berechtigen nicht zu Abzügen und Annahmeverweigerungen.

3.9 Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinen oder Lieferung anzuzeigen. Ist die Beanstandung berechtigt und von FARK Trade Company anerkannt, hat FARK Trade Company die Wahl, innerhalb einer angemessenen Zeit die Lieferung nachzubessern oder das Entgelt entsprechend der Wertminderung herabzusetzen. Weitere Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber erst dann fordern, wenn die Nachbesserung 2x fehlschlug oder eine Minderung nicht gewährt wurde. Beauftragt die FARK Trade Company im Namen des Auftraggebers weiter Firmen (Verlage/ Sendeanstalten / Druckerreien / Fertigungsbetriebe / ...), so bestehen für deren Tätigkeiten der FARK Trade Company ggü. keine Ansprüche. Es haften dann diese Unternehmen für Ihre geleistete Tätigkeit. Es gelten ferner deren allg. Geschäftsbedingungen.

§4 Auftragsbearbeitung

4.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sofern eine Auftragserteilung gegenüber FARK Trade Company nicht erfolgt, ist FARK Trade Company berechtigt, alle über einen Kostenvoranschlag hinausgehenden Aufwendungen zu berechnen.

4.2 Zusätzliche zu den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen, werden gesondert berechnet. Hierzu bedarf es nicht unbedingt einer zusätzlichen Leistungen direkt mit dem Ursprungsauftrag verbunden sind oder eine Erweiterung dessen darstellen.

4.3 FARK Trade Company ist nur dann zu einer Lieferung verpflichtet, wenn FARK Trade Company den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

4.4 Nachträgliche nach endgültiger Abnahme von Druck- oder Sendeunterlagen vorgenommene Änderungen, werden gesondert berechnet.

4.5 Verpackungsmaterialien und der Versand werden gesondert berechnet, es sei denn, etwas anders wurde ausdrücklich vereinbart.

4.6 Der Versand oder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn dieser nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt. Eine Verantwortung für den billigst möglichen Transport kann nicht übernommen werden. Etwaige vom Auftraggeber gewünschte Versicherungen gehen zu seinen Lasten.

4.7 Original Druckunterlagen, Sendekopien, o. ä. werden automatisch mit Kurierdiensten versandt, um eine ordnungsgemäße, vor allem aber zeitgerechte Lieferung zu gewährleisten. FARK Trade Company haftet nicht für diese Dienstleister. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Eventuell, von Kurierdiensten berechnete Sonderleistungen (Eilzuschläge / Lastzuschläge / ...) gehen zu lasten des Auftraggebers.

4.8 Höhere Gewalt. Können, wie z.B. bei Druckstreik o. ä., Aufträge von Lieferanten aufgrund höherer Gewalt nicht fristgerecht oder gar nicht ausgeführt werden, ist die Leistung der FARK Trade Company bis zu diesem Zeitpunkt trotzdem zu vergüten.

§5 Urheberrecht

Das Urheberrecht, das Eigentum und das Recht der Verbreitung in jeglichen Verwendungszwecken an Entwürfen, Zeichnungen, Schaltbildern, Druckvorlagen, Sendebändern, usw. verbleibt bei FARK Trade Company. Dies gilt auch für sämtliche Nutzungsrechte, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Alle Vorlagen dürfen Dritten vom Auftraggeber nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei Zahlung von Anteilkosten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§6 Layout und Gestaltungsarbeiten, 2. Bilder, 3. Texte, 4. Software

6.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das entwickelte Design/Layout in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen. (-Bedeutet: Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Elemente wie Grafiken und Schriftzüge der Oberflächengestaltung des Designs gesondert für seine Werbung zu verwerten und das Design zu bearbeiten und auf seine aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen. Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, das entwickelte Design als Marke oder Geschmacksmuster für sich registrieren zu lassen.)

6.2. Mit dem Kauf des Fotos erwirbt der Kunde das ausschließliche, übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, das Foto auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen.

6.3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, Texte und Konzepte, bzw.Entwürfe oder Reinzeichnungen auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen.

6.4. a) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, übertragbare, dauerhafte, unwiderrufliche, unkündbare, und unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellte Software im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen, das heißt insbesondere, diese dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, für auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auch durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Softwareden Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. gewerblichen oder zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, zu verbreiten.

b) Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen und die zugehörigen Dokumentationen sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen.

§7 Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

§8 Sorgfaltspflicht

FARK Trade Company wird die Interessen des Auftraggebers im Rahmen der Verträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrnehmen. Ausdrücklich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Auftraggeber als solche bezeichnet, werden von FARK Trade Company und deren Mitarbeitern auch als solche gewahrt.

§9 Auftraggeber

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Bundesrepublik Deutschland keine andere Werbeagentur oder andere Firmen zur Mitarbeit ohne Abstimmung mit FARK Trade Company für Aufgaben heranzuziehen, die Bestandteil der bestätigten Aufträge oder Verträge sind.

9.2 Im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Werbeetats und der vereinbarten Tätigkeiten ist FARK Trade Company verpflichtet, in engster Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Beratung vorzunehmen, die Werbung auf der Präsentationsgrundlage durchzuführen, sie zu gestalten, die mit Mailings oder anderen Aufträgen zusammenhängenden Arbeiten zu kontrollieren, für die termingerechte Abwicklung Sorge zu tragen und im Interesse des Auftraggebers Aufträge an Dritte zu vergeben. Für die aus der Präsentation genehmigten oder abzuändernden Vorschläge obliegt der FARK Trade Company die Ausarbeitung der Layouts, sowie die Reinausführung für alle Werbemittel bis zum Einsatz. Die FARK Trade Company darf die von ihr entwickelten Werbemittel und Produktionen in kleiner Schrift signieren.

§10 Preise und Zahlungsbedinungen / Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle aufgeführten und vereinbarten Agenturleistungen wie z.B. Konzeption, Kontakt und Beratung, Grafik, Satz / DTP, Text, Planung, Abwicklung, Organisation und Überwachung werden auf Basis der FARK Trade Company Preise in Rechnung gestellt.

10.2 Etwaige GEMA-Rechte, Anwaltsgebühren oder Kurierdienste gehen zu lasten des Auftraggebers. Telefonisch angegebene Preise sind unverbindlich.

10.3 Fällt eine Anzeige-, Kino oder TV-Schaltung ganz oder teilweise aus und gerichtlicher oder behördlicher Anordnung oder Ablehnung durch Verlag / Sendeanstalt aus, behält FARK Trade Company seinen Anspruch auf Erstattung der Gestaltungs-, und Produktionskosten, wenn der Auftrag von FARK Trade Company entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers hergestellt wurde.

10.4 Die Zahlungsfristen auf den Rechnungen sind verbindlich. Skontierungen erfolgen nur nach gesonderten schriftlichen Vereinbarungen.

10.5 Nachweisbare und richtiggestellte Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestimmungen, Kostenvoranschlägen und Rechnungen müssen anerkannt werden.

10.6 Zahlungsansprüche der FARK Trade Company werden bei Rechnungslegung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber entfallen eingeräumte Rabatte und Skonti. Bei Überschreitung des Zahlungszieles und im Falle des Zahlungsverzuges werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens Verzugszinsen in jeweils gesetzlich geregelter höhe über dem Diskontsatz der Bundesbank vom Tage der Fristüberschreitung oder des Verzugsbeginns ibs zum Tage des Geldeinganges in Rechnung gestellt. Die Zahlung durch Wechsel oder Scheck unterliegt vorheriger Vereinbarung. Etwaige Gebühren für öff. Ämter oder GEMA-Abgaben und ähnliches werden gesondert berechnet.

10.7 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist die Ausübung eines Zurückhaltungsrechts oder die Aufrechnung wegen nicht durch die FARK Trade Company anerkannter Ansprüche des Auftraggebers nicht statthaft.

10.8 Insbesondere bei Druckereien kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +/- 15% der gewünschten Auflage kommen, dies berechtigt nicht zu Reklamationen und wird bei späterer Berechnung mit einbezogen.

10.9 Jede von FARK Trade Company gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher und aus der Geschäftverbindung zustehender Forderungen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie beruhen, Eigentum der FARK Trade Company. Bei Zahlungsverzugoder bei Eintritt Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsverzug oder bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Auftraggebers begründen (z. B. Nichteinlösen eines Schecks oder Lastschrift), bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder im Falle eines Zahlungsverzuges, ist die FARK Trade Company berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückzustellen. Sollte es hierbei aufgrund längerer Stornofristen bei Verlagen und Sendeanstalten zu Nichtschaltungen kommen, sind die dafür fälligen Honorare trotzdem fällig. Schadensersatzansprüche vom Auftraggeber gegenüber FARK Trade Company können nicht geltend gemacht werden. Entgangene Agenturprovisionen aus bereits gebuchten und verbindlich bestätigten Aufträgen sowie Ausfälle können in diesem Fall von FARK Trade Company in voller Höhe geltend gemacht werden.

§11 Agentureigenprдsentation

FARK Trade Company ist berechtigt, alle Arbeiten - auch Arbeiten, an denen alle Nutzungsrechte an den Auftraggeber gehen oder gegangen sind - zum Zwecke jeglicher Art der Eigenwerbung zu verwenden.

§12 Erfьllungsort fьr Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin, 

Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 

gegeben falls Landgericht Berlin.

§13 Schriftform und Nebenarbeiten

Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform.

§14 Gьltigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.

§15 Korreturabzug

Die Werbeagentur sende auf Wunsch des Kunden auf ein von diesem zu benennendes Telefaxgerät oder Emailadresse einen Korrekturabzug zur Freigabe. Die Freigabe bzw. Änderungswünsche zum Korrekturabzug sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Werbeagentur schriftlich anzuzeigen. Erhält die Werbeagentur keine Fehlermeldung binnen drei Werktagen, wird Sie nochmals per Fax um eine Druckfreigabe bitten. Die Fax-Sendebestätigung wird als Nachweis hierfür aufgehoben. Erfolgt innerhalb von 2 Werktagen erneut keine Reaktion auf das Fax, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

§16 Computerviren

Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von evtl. Computerviren sind. Hierfür sind diese vor Versand, unter Verwendung einer auf dem neusten Stand befindlichen Virusdefinitionsliste, von einem Standardprogramm (z.B. Norton Antivirus) auf Virenbefall zu überprüfen. Entdeckt die Werbeagentur auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne das der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Die Werbeagentur behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren der Werbeagentur Schäden entstanden sind. 

§17 Text- und Anzeigeninhalte

Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten für Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgaben des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

§18 Allgemeines

Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich, für den Verlag nach schriftlicher Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Auftragsereilung zugeht. Innerhalb dieser Frist ist die Auftragnehmerin berechtig, den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung des Verlags, so gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen. Die Aufträge werden innerhalb der Zeitschrift, in der Reihenfolge des Eingangs beim Verlag platziert. Bei datumsgleichen Eingang wird alphabetisch eingeordnet. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Verbreitung über überlassenen Dateien, deren Textinhalt, Bildelemente, Fotos uns Schrifttypen benötigt werden. Dies gilt insbesondere für Urheber- und sonstige Schutzrechte. Der Auftraggeber stellt die Werbeagentur von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, welche Dritte wegen der Verletzung dieser Bestimmungen geltend machen. Der Werbende ist für den Inhalt seiner Anzeige selbst verantwortlich und trägt dafür Sorge, dass der Inhalt weder gegen Gesetze noch gegen behördliche Bestimmungen verstößt. 

§19 Datenschutz

FARK Trade Company verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutz- rechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.

Über uns

Als Full–Service–Agentur vereinen wir alle Leistungsbereiche einer klassischen Marketingagentur. Zögern Sie nicht und fordern Sie ein erstes Beratungsgespräch an.  Zum Kontaktformular.

Kontakt

FARK Consulting

Anschrift:
FARK Trade Company
Adamstraße 2
13595 Berlin

Mobil.: 0157 / 36203273
ag@fark.berlin

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